Unter Oralchirurgie versteht man alle zahnärztlich-chirurgischen Eingriffe im Kiefer-Gesichtsbereich. Der Oralchirurg absolviert nach dem Studium der Zahnmedizin eine 3jährige Ausbildung und erhält nach bestandener Abschlussprüfung, die Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung “Fachzahnarzt für Oralchirurgie”. Unter den vielen Zusatzbezeichnungen sind der “Kieferorthopäde” und der”Oralchirurg” die einzigen Fachzahnärzte.
Zum Aufgabengebiet des Oralchirurgen gehört die Versorgung von Verletzungen der Weichteile und der Zähne, die operative Entfernung von verlagerten Weisheitszähnen und anderer retinierter Zähne, die Freilegung verlagerter Zähne zur kieferorthopädischen Einordnung dieser Zähne, die Behandlung von Zysten und Abszessen im Kieferbereich, etc..